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Neuorganisation des Arbeitsmarktzulassungsverfahrens bei der Bundesagentur für Arbeit (BA)

Die Bundesagentur für Arbeit hat ihre zentrale Aus- und Fachvermittlung neu organisiert und die Arbeitsmarktzulassungsteams (AMZ) ab dem 1. April 2022 in unveränderter Zuständigkeit organisatorisch der zentralen Aus- und Fachvermittlung  (ZAV) zugeordnet.

Das Arbeitsmarktzulassungsverfahren betrifft die Zustimmung für die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer nach § 39 Aufenthaltsgesetzt, zur Saisonbeschäftigung, Praktika und Ferienbeschäftigung sowie nach § 72 Absatz 7 Aufenthaltsgesetz (Fakultativverfahren).

Nachstehend finden Sie die FAQs zur Neuorganisation, eine Darstellung der Neuorganisation in Textform sowie eine Information über die regionalen Zuständigkeiten.

FAQs zur Neuorganisation

Darstellung der Neuorganisation

regionale Zuständigkeiten